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Neue ZIM-Förderrichtlinie ab 2025

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die neue Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) veröffentlicht, die zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.

Die neue Richtlinie bietet zahlreiche Verbesserungen und erweiterte Fördermöglichkeiten mit sich, unter anderem:

  • Höhere zuwendungsfähige Kosten:
    Bei Einzelprojekten erhöhen sich diese beispielsweise von bisher 550.000 € auf 690.000 €.
  • Erhöhung der Fremdleistungsquote:
    Die maximale Fremdleistungsquote steigt von 25 % auf 35 % der Personaleinzelkosten. Damit wird dem wachsenden Bedarf an externen Expert:innen, wie IT-Freelancern, Rechnung getragen.
  • Erweiterte Projektformen:
    Neben Forschungs- und Entwicklungsprojekten sind nun auch Demonstrations- und Pilotprojekte sowie die weitergehende Erprobung und Validierung förderfähig.
  • Verbesserte Förderung für Transfer und Internationalisierung:
    Neben einer erhöhten Förderung von Dienstleitungen zur Markteinführung mit einer verlängerten Antragsfrist, wurden auch die Bedingungen für die Zusammenarbeit in internationalen Netzwerken verbessert.

 

Ein besonderer Fokus liegt auf der gezielten Unterstützung junger und kleiner Unternehmen sowie sogenannter „Erstinnovatoren“, also Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung mit anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten sammeln konnten.

 

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