Technische und rechtliche Fragen der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und der Gerätesicherheit werden in dieser Arbeitsgruppe vorrangig behandelt.
Die Europäische EMV-Richtlinie definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt:
... die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen,
die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.
Ziele:
Leiter: Dr. Michael Naß (CELAB GmbH)
Kontakt: m.nass@ce-lab.de